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GbR gründen: Ablauf, Vertrag, Haftung — und die eGbR seit 2024

Dirk Kreuter
Dirk Kreuter im Gespräch zu zweit — eine GbR gründen zwei Partner schneller, als ihnen oft lieb ist

Du willst mit einem Partner gründen. Die Idee steht, die Rollen sind klar, ihr wollt loslegen — ohne Notar, ohne Stammkapital, ohne monatelange Formalien. Genau dafür gibt es die GbR. Eine GbR gründen ist der schnellste Weg, aus „wir machen was zusammen" ein echtes Unternehmen zu machen: Zwei Personen, ein gemeinsamer Zweck, ein Vertrag — fertig ist die Gesellschaft.

Aber die Einfachheit hat einen Preis. Die GbR hat eine Falle, die Gründer regelmäßig übersehen — und die dich dein Privatvermögen kosten kann. Dazu kommt: Seit 2024 gelten durch die MoPeG-Reform neue Regeln, inklusive einer komplett neuen Variante, der eingetragenen GbR.

In diesem Artikel bekommst du das komplette System: die 5 Schritte der Gründung, was in den Gesellschaftsvertrag gehört, wie die Haftung funktioniert — und wann du die eGbR brauchst.

Was ist eine GbR?

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die einfachste deutsche Gesellschaftsform für zwei oder mehr Personen. Sie entsteht nach § 705 BGB durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern. Kein Mindestkapital, kein Notar, kein Handelsregister — dafür haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Das ist die Kurzfassung. Die GbR ist damit das Gegenmodell zur Kapitalgesellschaft: maximal einfach in der Gründung, maximal ungeschützt in der Haftung.

Zwei Freiberufler, die eine gemeinsame Praxis betreiben. Zwei Handwerker, die zusammen Aufträge annehmen. Drei Gründer, die ein Projekt testen, bevor sie eine GmbH aufsetzen. Das sind typische GbRs. Laut dem Gründungsportal des Bundes braucht die GbR kein festes Kapital, keine Mindesteinlage und keinen Eintrag ins Handelsregister — der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei.

Wofür dieser Artikel zuständig ist — und wofür nicht

Damit du am richtigen Ort bist: Dieser Artikel erklärt die GbR im Detail. Wenn du noch gar nicht weißt, welche Rechtsform zu dir passt, starte beim großen Rechtsformen-Vergleich — dort stehen alle Formen nebeneinander, mit Entscheidungskriterien. Gründest du allein, ist die GbR gar keine Option: Dann liest du besser den Artikel zum Einzelunternehmen. Und wenn du die persönliche Haftung von Anfang an ausschließen willst, führt der Weg zur Kapitalgesellschaft — zur GmbH-Gründung oder, mit kleinem Startkapital, zur UG-Gründung.

Den kompletten Gründungsprozess von der Idee bis zum ersten Kunden — Businessplan, Anmeldungen, Finanzierung — findest du im 7-Phasen-Plan Unternehmen gründen.

GbR gründen: die 5 Schritte

Die GbR-Gründung ist in Tagen erledigt, nicht in Wochen. Hier ist der Ablauf.

Schritt 1: Gesellschafter und Zweck festlegen

Du brauchst mindestens eine zweite Person — natürliche oder juristische. Und ihr braucht einen gemeinsamen Zweck: das Betreiben eines Ladens, einer Agentur, eines Handwerksbetriebs. Der Zweck definiert die Gesellschaft. Wichtig: Betreibt ihr ein Handelsgewerbe, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, seid ihr automatisch keine GbR mehr, sondern eine OHG — mit Handelsregisterpflicht. Die GbR ist die Form für den überschaubaren Geschäftsbetrieb.

Schritt 2: Gesellschaftsvertrag schließen — schriftlich

Rechtlich reicht ein Handschlag. Praktisch ist der mündliche Vertrag der teuerste Fehler, den du bei der GbR machen kannst. Warum, liest du im nächsten Abschnitt. Regel: kein Start ohne schriftlichen Vertrag. Punkt.

Schritt 3: Gewerbe anmelden

Betreibt ihr ein Gewerbe, meldet jeder Gesellschafter das Gewerbe beim Gewerbeamt an — nicht nur einer für alle. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Designer, Berater) brauchen keine Gewerbeanmeldung, sondern melden sich direkt beim Finanzamt. Wie der Behördengang genau läuft, welche Unterlagen du brauchst und was er kostet, steht im Artikel Gewerbe anmelden.

Schritt 4: Finanzamt, Konto, Versicherungen

Nach der Anmeldung kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — die GbR bekommt eine eigene Steuernummer. Dazu: ein Geschäftskonto auf den Namen der Gesellschaft (Privatkonten mischen ist der Buchhaltungs-Albtraum ab Tag eins) und eine Betriebshaftpflicht. Gerade bei der GbR ist die Versicherung kein Nice-to-have — ihr haftet privat.

Schritt 5: Entscheiden — eGbR oder nicht?

Seit dem 1. Januar 2024 könnt ihr die GbR ins neue Gesellschaftsregister eintragen lassen. Pflicht ist das nicht — aber in bestimmten Fällen kommt ihr nicht drum herum. Details unten im MoPeG-Abschnitt.

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Der Gesellschaftsvertrag: formfrei — und trotzdem schriftlich

Hier trennt sich der Profi vom Bauchgefühl-Gründer. Das Gesetz verlangt keine Form. Zwei Leute, die zusammen Aufträge abwickeln und Einnahmen teilen, sind rechtlich oft schon eine GbR — ohne es zu wissen. Genau das ist das Problem: Ohne schriftlichen Vertrag gelten die gesetzlichen Auffangregeln des BGB. Und die passen fast nie zu dem, was ihr eigentlich vereinbart habt.

Beispiel Gewinnverteilung: Ohne Regelung wird nach Köpfen geteilt. Du bringst 80 % der Arbeit und das ganze Netzwerk ein, dein Partner 20 %? Ohne Vertrag bekommt ihr trotzdem jeder die Hälfte. Viel Spaß bei dem Gespräch nach dem ersten guten Jahr.

Das gehört in den Vertrag — mindestens:

  • Zweck und Name der Gesellschaft: Was macht ihr, unter welchem Namen tretet ihr auf?
  • Beiträge der Gesellschafter: Wer bringt was ein — Geld, Arbeitszeit, Maschinen, Kundenkontakte? Mit Wert beziffert.
  • Geschäftsführung und Vertretung: Wer darf was allein entscheiden? Ab welcher Summe braucht es beide Unterschriften?
  • Gewinn- und Verlustverteilung: Der Punkt, an dem die meisten Partnerschaften zerbrechen. Schwarz auf weiß, mit Formel.
  • Entnahmen: Wie viel darf jeder monatlich für sich entnehmen?
  • Ausscheiden und Kündigung: Was passiert, wenn einer aussteigt? Wer bekommt welche Abfindung, wer behält Kunden und Namen?
  • Tod eines Gesellschafters: Wird mit den Erben fortgesetzt — oder abgefunden?
  • Konfliktklausel: Wer entscheidet bei Patt? Mediation vor Gericht?

Ein solcher Vertrag kostet euch einen Nachmittag und, wenn ihr ihn anwaltlich prüfen lasst, ein überschaubares Honorar. Kein Vertrag kostet im Streitfall ein Vielfaches — plus die Firma. Und klar: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen gehört der Vertrag vor der Unterschrift zu einem Anwalt oder Notar.

Die Haftung: DIE Falle der GbR

Jetzt zum wichtigsten Abschnitt dieses Artikels. § 721 BGB sagt es in einem Satz: Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich.

Übersetzt heißt das dreierlei:

  • Persönlich: Du haftest mit deinem Privatvermögen. Konto, Auto, im Ernstfall die Immobilie.
  • Gesamtschuldnerisch: Jeder Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er das Geld holt. Er kann die gesamte Forderung bei dir eintreiben — auch wenn dein Mitgesellschafter den Schaden verursacht hat. Du darfst dir das Geld dann intern von ihm zurückholen. Wenn bei ihm was zu holen ist.
  • Nicht abdingbar: § 721 BGB stellt klar, dass eine abweichende Vereinbarung Dritten gegenüber unwirksam ist. Ihr könnt intern regeln, was ihr wollt — den Gläubiger interessiert das nicht.

Rechne das Szenario einmal durch: Dein Partner bestellt Ware für 60.000 Euro, die Firma kann nicht zahlen, der Lieferant verklagt — dich. Zulässig. Genau so funktioniert Gesamtschuld.

Deshalb ist die GbR eine Vertrauensform. Sie funktioniert mit Menschen, deren Entscheidungen du blind unterschreiben würdest — denn genau das tust du, jeden Tag. Bei größeren Risiken, teuren Warenlagern oder Fremdkapital ist der Wechsel zur GmbH keine Kür, sondern Risikomanagement.

Seit 2024: MoPeG und die eingetragene GbR (eGbR)

Zum 1. Januar 2024 hat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) das GbR-Recht neu geschrieben — die Regeln stehen jetzt in den §§ 705 ff. BGB. Die wichtigsten Punkte für dich:

  • Die rechtsfähige GbR ist jetzt der gesetzliche Normalfall. § 705 BGB unterscheidet die rechtsfähige Gesellschaft, die selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, von der nicht rechtsfähigen Innengesellschaft. Eure unternehmerisch tätige GbR ist rechtsfähig: Sie schließt Verträge im eigenen Namen, ihr Vermögen ist Gesellschaftsvermögen.
  • Neu: das Gesellschaftsregister. Nach § 707 BGB könnt ihr die GbR beim zuständigen Gericht ins Gesellschaftsregister eintragen lassen. Sie firmiert dann als „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" — kurz eGbR. Die Anmeldung läuft über einen Notar.
  • Die Eintragung ist freiwillig — meistens. Der Gesetzeswortlaut sagt „können". Aber: Für bestimmte Geschäfte ist die Eintragung faktisch Pflicht. Will die GbR Grundstücke kaufen oder verkaufen, ins Grundbuch eingetragen werden oder GmbH-Anteile halten, geht das seit 2024 nur noch als eGbR.
  • Was die eGbR NICHT ändert: die Haftung. Auch die eingetragene GbR haftet nach § 721 BGB persönlich und gesamtschuldnerisch. Die Eintragung bringt Transparenz und Registerpublizität — keinen Haftungsschutz.

Faustregel: Dienstleistungs-GbR ohne Immobilien und Beteiligungen — Eintragung optional, oft verzichtbar. Sobald Grundbuch oder Beteiligungen ins Spiel kommen — eGbR, ohne Diskussion.

Typische Konfliktfelder unter Gesellschaftern

Die GbR scheitert selten am Finanzamt. Sie scheitert an den Gesellschaftern. Nach 35 Jahren im Vertrieb und über 10.000 trainierten Unternehmern kann ich dir die Muster nennen, die immer wieder auftauchen:

  • Ungleiche Arbeitslast bei gleicher Gewinnverteilung. Einer zieht, einer lässt sich ziehen. Nach zwölf Monaten kippt die Stimmung.
  • Unklare Zuständigkeiten. Beide reden mit denselben Kunden, beide kaufen ein, keiner führt die Zahlen. Ergebnis: doppelte Arbeit und Lücken zugleich.
  • Privatentnahmen. Einer lebt sparsam und lässt Geld in der Firma, der andere entnimmt maximal. Ohne Entnahmeregel ist der Streit programmiert.
  • Unterschiedliche Ambitionen. Einer will skalieren, der andere will einen ruhigen Feierabend. Beides legitim — zusammen tödlich, wenn es nie ausgesprochen wurde.
  • Der Ausstieg. Ohne vertragliche Regelung wird jede Trennung zur Verhandlung ohne Spielregeln — über Kunden, Namen, Abfindung.

Die Lösung ist unspektakulär: alle fünf Punkte vor der Gründung ansprechen und in den Vertrag schreiben. Konflikte, die trotzdem kommen, löst du mit System statt mit Eskalation — die Methoden dafür findest du im Artikel Konfliktmanagement.

Die häufigsten Fehler beim GbR-Gründen

  1. Kein schriftlicher Vertrag. Der Klassiker. Die gesetzlichen Auffangregeln passen fast nie zu eurer Realität — und im Streit zählt nur, was schwarz auf weiß steht.
  2. Die Haftung unterschätzen. „Wir vertrauen uns" ist kein Risikomanagement. Gesamtschuld heißt: Du haftest für Fehler, die du nicht gemacht hast.
  3. 50/50 ohne Patt-Regel. Zwei Gesellschafter, gleiche Stimmen, keine Konfliktklausel — bei der ersten großen Meinungsverschiedenheit steht die Firma still.
  4. Kein Geschäftskonto. Gesellschafts- und Privatgeld auf einem Konto macht Buchhaltung, Steuer und Gewinnverteilung zum Blindflug.
  5. Die eGbR-Frage ignorieren. Wer Immobilien oder Beteiligungen plant und die Eintragung nicht einpreist, steht beim Notartermin plötzlich vor einer Zwangspause.
  6. Zu lange GbR bleiben. Wächst das Geschäft, wachsen Risiko und Steuerlast mit. Der Wechsel zur Kapitalgesellschaft wird oft Jahre zu spät gemacht — prüfe den Punkt jährlich, mit Steuerberater.
  7. Monatelang an Formalien feilen — statt zu verkaufen. Der teuerste Fehler steht am Schluss, weil er der größte ist. Dazu gleich mehr.

Häufige Fragen zur GbR-Gründung

Was kostet es, eine GbR zu gründen?

Die GbR selbst kostet nichts — kein Mindestkapital, kein Notarzwang, kein Handelsregister. Kosten entstehen für die Gewerbeanmeldung je Gesellschafter (Gebühr je nach Kommune), optional für die anwaltliche Vertragsprüfung und, falls ihr die eGbR wählt, für Notar und Registereintrag. Verglichen mit jeder Kapitalgesellschaft ist die GbR die günstigste Variante.

Braucht eine GbR einen eigenen Namen?

Ihr könnt einen Geschäftsnamen führen, im Rechtsverkehr gehören aber die Namen der Gesellschafter dazu — „Müller & Schmidt GbR". Erst die eGbR wird mit ihrem eingetragenen Namen im Gesellschaftsregister geführt und trägt den Zusatz „eGbR".

Muss ich meine GbR ins Gesellschaftsregister eintragen?

Nein. Die Eintragung nach § 707 BGB ist freiwillig. Faktisch nötig wird sie, wenn die GbR ins Grundbuch soll — also Immobilien kauft — oder Anteile an anderen Gesellschaften halten will.

Wann wird aus der GbR automatisch eine OHG?

Sobald euer Geschäft ein Handelsgewerbe ist, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert — etwa durch hohe Umsätze, viele Mitarbeiter, komplexe Abläufe. Dann seid ihr kraft Gesetzes eine OHG mit Handelsregisterpflicht, ob ihr wollt oder nicht.

Kann ich eine GbR allein gründen?

Nein. Die GbR braucht mindestens zwei Gesellschafter. Allein gründest du ein Einzelunternehmen — das ist das Pendant für Solo-Gründer.

Fazit: Die GbR ist in 5 Tagen gegründet — Kunden gewinnst du nicht nebenbei

Die GbR ist die schnellste Tür ins gemeinsame Unternehmertum: Vertrag schließen, Gewerbe anmelden, Konto eröffnen — fertig. Die zwei Dinge, die du dabei ernst nehmen musst: den schriftlichen Gesellschaftsvertrag und die gesamtschuldnerische Haftung. Beides entscheidet nicht darüber, ob du gründest, sondern ob die Gründung hält.

Und dann kommt die Wahrheit, die in keinem Rechtsformen-Ratgeber steht: Die Rechtsform hat noch keinem Unternehmen einen einzigen Kunden gebracht. Ich sehe seit 35 Jahren Gründer, die Wochen in Verträge, Register und Formulare investieren — und dann vor einem leeren Auftragsbuch sitzen. Die Gründung ist der einfache Teil. Der Engpass ist systematische Kundenakquise: planbar Anfragen erzeugen, Termine machen, abschließen.

Genau dafür gibt es ein System. Hol dir das kostenlose Workbook und bau von Tag eins einen Vertrieb auf, der Aufträge produziert statt Hoffnung. Und wenn du es live und komprimiert willst: Bei Umsatz Extrem bekommst du die Vertriebssysteme, mit denen über 10.000 Unternehmer ihre Akquise aufgebaut haben — als Guinness-Weltrekord-Format, nicht als Theorie.

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