GmbH gründen: Ablauf, Kosten, Dauer — Schritt für Schritt

Du willst eine GmbH gründen — und stehst vor einem Berg aus Paragrafen, Notarterminen und Formularen. Gesellschaftsvertrag, Stammkapital, Handelsregister, Geschäftskonto: Jeder erzählt dir etwas anderes, und die Hälfte davon ist veraltet.
Hier ist die gute Nachricht: Eine GmbH zu gründen ist kein Hexenwerk. Der Ablauf ist gesetzlich klar geregelt, die Schritte sind immer dieselben, und mit der richtigen Vorbereitung bist du in wenigen Wochen im Handelsregister.
Und hier ist die Wahrheit, die dir kein Gründungsportal sagt: Die Gründung ist der einfache Teil. Die GmbH hat noch keinem Unternehmen einen einzigen Kunden gebracht. In diesem Artikel bekommst du beides — den kompletten Ablauf Schritt für Schritt und die Einordnung, worauf es danach ankommt.
Was ist eine GmbH?
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen — nicht dein Privatvermögen. Dafür verlangt das Gesetz ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG), einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
Die GmbH ist die verbreitetste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie signalisiert Substanz — bei Banken, bei Geschäftspartnern, bei A-Kunden im B2B.
GmbH, UG oder Holding — was dieser Artikel abdeckt
Dieser Artikel erklärt die GmbH-Gründung im Detail. Ob die GmbH für dich überhaupt die richtige Form ist, klärst du im großen Rechtsformen-Vergleich — dort stehen alle Formen mit Haftung, Kosten und Aufwand nebeneinander. Und den kompletten Weg von der Idee bis zum ersten Umsatz findest du im Leitfaden Unternehmen gründen.
Zur UG nur so viel: Die UG (haftungsbeschränkt) ist die kleine Schwester der GmbH und startet formal ab einem Euro Stammkapital. Sie folgt fast denselben Gründungsregeln, muss aber Rücklagen bilden, bis das GmbH-Niveau erreicht ist. Den vollständigen Vergleich und den Ablauf der UG-Gründung findest du im Artikel UG gründen.
Wenn du mehrere Gesellschaften planst oder Gewinne steueroptimiert parken willst, ist die GmbH oft ein Baustein einer größeren Struktur — wie das funktioniert, liest du im Artikel zur Holding.
GmbH gründen in 6 Schritten
Der Ablauf ist immer derselbe. Sechs Schritte, klare Reihenfolge, keine Abkürzungen:
- Grundlagen klären: Gesellschafter, Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen — Musterprotokoll oder individuelle Satzung
- Notartermin: Beurkundung und Geschäftsführerbestellung
- Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
- Handelsregister: Anmeldung durch den Notar, Eintragung durch das Gericht
- Nach der Eintragung: Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Transparenzregister
Gehen wir jeden Schritt durch.
Schritt 1: Grundlagen festzurren — Gesellschafter, Firma, Sitz
Bevor du zum Notar gehst, brauchst du drei Entscheidungen:
- Gesellschafter und Anteile: Wer ist dabei, wer hält wie viel? Eine Ein-Personen-GmbH ist zulässig — du kannst allein gründen.
- Firma: Der Name deiner GmbH muss unterscheidungskräftig sein und darf nicht irreführen. Lass die Firmierung vorab von der zuständigen IHK auf Zulässigkeit prüfen — das ist kostenlos und erspart dir einen geplatzten Notartermin.
- Unternehmensgegenstand und Sitz: Was macht die Gesellschaft, und wo sitzt sie? Beides steht später im Vertrag und im Handelsregister.
Spätestens jetzt gehört auch dein Zahlenwerk auf Papier: Wer Fremdkapital braucht oder mit Partnern gründet, kommt um einen Businessplan nicht herum.
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Schritt 2: Gesellschaftsvertrag aufsetzen — Musterprotokoll oder individuell
Der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) ist das Fundament deiner GmbH. Er regelt Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und die Geschäftsanteile der Gesellschafter. Nach § 2 GmbHG braucht er zwingend notarielle Form.
Du hast zwei Wege — die Details stehen weiter unten im Vergleich:
- Musterprotokoll: das gesetzliche Standardformular für einfache Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer.
- Individueller Vertrag: frei gestaltbare Satzung, die Regelungen für Streit, Ausstieg und Vererbung enthält.
Schritt 3: Notartermin — die Beurkundung
Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag, alle Gesellschafter unterschreiben. Im selben Termin wird üblicherweise der Geschäftsführer bestellt und die Handelsregisteranmeldung vorbereitet. Ab der Beurkundung existiert deine Gesellschaft als „GmbH in Gründung" (i. G.) — noch nicht als fertige GmbH.
Wichtig: Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich. Halte die Phase zwischen Notar und Registereintrag deshalb kurz und unterschreibe in dieser Zeit keine großen Verträge.
Schritt 4: Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Jetzt eröffnest du ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH i. G. und zahlst das Stammkapital ein. Das Gesetz verlangt für die Anmeldung nicht die vollen 25.000 Euro: Nach § 7 Abs. 2 GmbHG muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals — also 12.500 Euro.
Das bestätigt auch das Gründungsportal des BMWK: Mindeststammkapital 25.000 Euro, Mindesteinzahlung bei Gründung 12.500 Euro. Die offene Resteinlage bleibt als Verpflichtung bestehen — dazu unten mehr bei den Fehlern.
Die Kontoeröffnung ist in der Praxis oft der langsamste Schritt der ganzen Gründung. Kümmere dich früh darum und frag vorab, welche Unterlagen die Bank sehen will.
Schritt 5: Handelsregister — Anmeldung und Eintragung
Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein, sobald der Einzahlungsnachweis vorliegt. Das Gericht prüft und trägt die GmbH ins Handelsregister ein. Erst mit dieser Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person — und erst ab jetzt gilt die Haftungsbeschränkung in vollem Umfang.
Schritt 6: Nach der Eintragung — Gewerbe, Finanzamt, Transparenzregister
Mit dem Registerauszug erledigst du den Rest:
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde — wie das genau läuft, welche Unterlagen du brauchst und was es kostet, steht im Artikel Gewerbe anmelden.
- Steuerlicher Erfassungsbogen beim Finanzamt — ohne Steuernummer keine Rechnungen, also sofort ausfüllen.
- Transparenzregister: Die wirtschaftlich Berechtigten der GmbH müssen eingetragen werden. Wird das vergessen, drohen Bußgelder.
- Je nach Branche: Berufsgenossenschaft, Kammermitgliedschaft, Erlaubnisse.
Was kostet es, eine GmbH zu gründen?
Die Notar- und Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Geschäftswert ab — vor allem von der Höhe des Stammkapitals und der Zahl der Gesellschafter. Als übliche Spanne gilt: Eine Standardgründung mit Musterprotokoll kostet inklusive Registereintragung meist einige Hundert Euro; mit individuellem Gesellschaftsvertrag und anwaltlicher Gestaltung liegst du schnell im vierstelligen Bereich. Den exakten Betrag nennt dir jedes Notariat vorab — frag einfach nach.
Dazu kommen laufende Kosten, die viele Gründer unterschätzen: doppelte Buchführung, Jahresabschluss mit Offenlegung, Steuerberater, IHK-Beitrag. Eine GmbH ist im Unterhalt teurer als ein Einzelunternehmen — das ist der Preis für die Haftungsbeschränkung.
Und rechne ehrlich: Das Stammkapital ist keine Gebühr. Die 25.000 Euro sind dein Geld, sie gehören der Gesellschaft und arbeiten für sie — als Betriebsmittel, Wareneinkauf oder Marketingbudget.
Wie lange dauert die Gründung?
Mit vollständigen Unterlagen geht es schnell: Notartermin, Kontoeröffnung, Einzahlung, Registereintrag. In der Praxis liegen zwischen Beurkundung und Eintragung meist wenige Tage bis einige Wochen — abhängig von drei Engpässen:
- Notartermin: je nach Region in Tagen oder erst in Wochen verfügbar.
- Geschäftskonto: Banken prüfen bei einer GmbH i. G. gründlich; das kann der längste Einzelschritt sein.
- Registergericht: Die Bearbeitungszeit variiert je nach Gericht und Auslastung.
Wer alle Unterlagen vorbereitet, die Firmierung vorab geprüft und die Bank früh angefragt hat, verkürzt jeden dieser Engpässe. Und plane die Wartezeit produktiv: Angebote vorbereiten, Zielkunden recherchieren, erste Gespräche führen. Verkaufen darfst du auch, bevor der Registerauszug im Briefkasten liegt — nur große Verträge unterschreibt die GmbH erst nach der Eintragung.
Musterprotokoll oder individueller Vertrag?
Die Entscheidung fällt vor dem Notartermin — und sie ist wichtiger, als sie aussieht.
Das Musterprotokoll ist die Anlage zum GmbH-Gesetz für vereinfachte Gründungen:
- Zulässig bei maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer
- Keine vom Gesetz abweichenden Regelungen möglich
- Vertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument
- Günstiger in der Beurkundung
Der individuelle Gesellschaftsvertrag ist frei gestaltbar:
- Regelungen für Streit, Kündigung, Ausschluss von Gesellschaftern
- Vererbungs- und Abfindungsklauseln
- Wettbewerbsverbote, Vesting, Sonderrechte einzelner Gesellschafter
- Teurer, aber bei mehreren Gesellschaftern fast immer sein Geld wert
Die Faustregel: Gründest du allein, reicht das Musterprotokoll in vielen Fällen. Gründest du mit Partnern, nimm den individuellen Vertrag — die Frage ist nicht, ob ihr euch irgendwann uneinig seid, sondern wann. Ein Vertrag, der den Ernstfall regelt, ist billiger als jeder Gesellschafterstreit. Lass dich dazu von Notar oder Anwalt beraten — dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Geschäftsführerpflichten: Was du unterschreibst
Als Geschäftsführer vertrittst du die Gesellschaft — und übernimmst persönliche Pflichten:
- Sorgfaltspflicht: Du führst die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Buchführung und Jahresabschluss: Du bist verantwortlich, dass die Bücher stimmen und der Abschluss fristgerecht offengelegt wird.
- Steuern und Sozialabgaben: Werden sie nicht abgeführt, haftest du unter Umständen persönlich.
- Insolvenzantragspflicht: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung musst du ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen — sonst drohen Haftung und Strafbarkeit.
Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter. Den Geschäftsführer schützt sie nur, solange er seine Pflichten erfüllt. Nimm die Rolle ernst — und hol dir für Buchhaltung und Steuern von Anfang an einen Profi.
Die 7 häufigsten Fehler beim GmbH gründen
- Firmenname nicht vorab geprüft. Das Registergericht lehnt unzulässige Firmierungen ab — der Notartermin war umsonst. Vorher die IHK prüfen lassen.
- Verträge vor der Eintragung unterschrieben. In der Gründungsphase haftet, wer handelt — persönlich. Große Verpflichtungen warten bis zum Registereintrag.
- Stammkapital falsch verstanden. Die Einlage darf nach der Eintragung für das Geschäft arbeiten — aber sie darf nicht an die Gesellschafter zurückfließen. Verdeckte Rückzahlungen gefährden die Haftungsbeschränkung.
- Nur 12.500 Euro eingezahlt und die Resteinlage vergessen. Die offene Hälfte bleibt geschuldet — spätestens in der Krise fordert sie der Insolvenzverwalter ein.
- Musterprotokoll trotz mehrerer Gesellschafter. Ohne Regeln für Streit und Ausstieg wird jede Meinungsverschiedenheit zum Existenzrisiko.
- Meldepflichten verschleppt. Steuerlicher Erfassungsbogen und Transparenzregister sind Pflicht — wer sie liegen lässt, riskiert Bußgelder und kann keine Rechnungen stellen.
- Monatelang Formalien optimiert, null Kunden gewonnen. Der teuerste Fehler steht in keinem Gesetz: Gründer verbrauchen ihre Energie in Rechtsform-Details, während die Kundenakquise auf null steht. Die GmbH ist ein Werkzeug — Umsatz macht sie nicht.
FAQ: GmbH gründen
Wie viel Geld brauche ich, um eine GmbH zu gründen?
Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG); zur Anmeldung müssen davon mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Dazu kommen Notar- und Registerkosten — je nach Variante einige Hundert bis über tausend Euro. Das Stammkapital bleibt dabei dein Betriebsvermögen, keine Gebühr.
Kann ich eine GmbH alleine gründen?
Ja. Die Ein-Personen-GmbH ist ausdrücklich zulässig: Du bist einziger Gesellschafter und in der Regel zugleich Geschäftsführer. Der Ablauf ist identisch — Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll, Notar, Einzahlung, Handelsregister.
Wie lange dauert es, eine GmbH zu gründen?
Vom Notartermin bis zur Eintragung vergehen in der Praxis meist wenige Tage bis einige Wochen. Die größten Bremsen sind die Kontoeröffnung und die Bearbeitungszeit des Registergerichts. Mit vollständigen Unterlagen und früh angefragter Bank geht es deutlich schneller.
Ist die UG die bessere Alternative zur GmbH?
Wenn du die 12.500 Euro Mindesteinzahlung nicht aufbringen kannst, ist die UG (haftungsbeschränkt) der gängige Einstieg mit späterer Umwandlung zur GmbH. Was die UG kostet, welche Rücklagenpflicht gilt und wie der Vergleich im Detail ausfällt, liest du im Artikel UG gründen.
Fazit: Die GmbH ist in Wochen gegründet — Kunden gewinnst du nicht beim Notar
Der Ablauf ist klar: Vertrag, Notar, Einzahlung, Handelsregister, Behörden. Mit guter Vorbereitung hast du das in wenigen Wochen erledigt — und dann hast du eine Hülle mit Haftungsschirm und 25.000 Euro Stammkapital.
Was du dann noch nicht hast: einen einzigen Kunden.
Genau hier entscheidet sich, ob aus deiner GmbH ein Unternehmen wird oder ein Registereintrag mit laufenden Kosten. Vertrieb ist der Engpass jeder Gründung — nicht die Rechtsform. Deshalb: Erst Kunden, dann Optimierung.
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Die GmbH ist das Werkzeug. Der Vertrieb ist der Motor. Bau beides — in dieser Reihenfolge.
