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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
    • Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BV Bestseller Verlag GmbH, Universitätsstr. 60, 44789 Bochum (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über die Bereitstellung von Software samt entsprechender Beratungsleistungen in den Bereichen Marketing, Unternehmensberatung und Vertrieb (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
    • Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    • Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
    • Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
    • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
    • Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass hiermit eine Wertung verbunden ist.
  2. Leistungen
    • Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen, insbesondere die Bereitstellung einer Softwarelösung samt Beratungsleistungen, an. Die Leistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert und können einzeln oder gruppenbasiert durchgeführt werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
    • Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
    • Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
    • Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
    • In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Coaching-, Leistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
    • Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, o. dgl.), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
  3. Vertragsschluss
    • Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
    • Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
    • Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
    • Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
  4. Leistungsgegenstand SAAS, Nutzungsvertrag
    • Der ANBIETER bietet dem KUNDEN im Rahmen der Leistungserbringung technische Softwarelösungen (nachfolgend kurz „Software“ genannt) als App an.
    • Sofern und soweit die Software anhand eingegebener Informationen Empfehlungen generiert, sind diese stets und ausschließlich unverbindliche Vorschläge für den KUNDEN. Eine inhaltliche oder fachliche Prüfung der Empfehlungen auf ihre Richtigkeit durch den ANBIETER erfolgt nicht und ist ausdrücklich nicht geschuldet. Sämtliche durch den ANBIETER erstellten oder mittels der Software generierten Werbeanzeigen, Werbetexte, Bildinhalte, Videos, Kampagnen, Landingpages sowie sonstige Marketingmaßnahmen bedürfen vor Veröffentlichung der ausdrücklichen Freigabe durch den KUNDEN.
    • Registrierung
      • Der KUNDE muss sich zur vollständigen Benutzung des Leistungsangebotes mittels einer gültigen E-Mail-Adresse bei der Softwarelösung des ANBIETERS registrieren.
      • Die Registrierung erfolgt unter Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung und erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der geforderten Daten.
      • Eine Anmeldung im Namen eines Dritten – unabhängig von dessen Einverständnis – sowie die Mehrfachanmeldung eines KUNDEN unter verschiedenen Namen sind nicht zulässig. Der ANBIETER behält sich die Überprüfung der bei der Registrierung angegebenen Daten durch geeignete Maßnahmen ausdrücklich vor.
      • Die Nutzung von bestimmten Funktionen kann speziellen Bedingungen unterliegen. Der ANBIETER behält sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern und die weitere Nutzung der Software von der Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen abhängig zu machen.
    • Verfügbarkeit der Software
      • Der ANBIETER strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an. Der KUNDE ist sich jedoch darüber im Klaren und stimmt zu, dass insbesondere bei nicht vom ANBIETER beeinflussbaren Störungen des Internets oder aus sonstigen nicht vom ANBIETER zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt oder bei Wartungsarbeiten der Software die Verfügbarkeit der Software eingeschränkt sein kann. Störungen in diesem Sinne beeinträchtigen nicht die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistung durch den ANBIETER.
      • Die Verfügbarkeit der Software beträgt im Durchschnitt 97% pro Jahr abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Der ANBIETER ist bestrebt, jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen.
    • Weiterentwicklung der Software
      • Der ANBIETER behält sich im Zuge einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor.
      • Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung an den KUNDEN erfolgen. Entstehen für den KUNDEN durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
    • Large Language Models („KI“)
      • Das dem KUNDEN im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellte Large Language Model (nachfolgend: „KI“) ist ausschließlich für die vertraglich vorgesehene Nutzung vorgesehen. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere in Hochrisikobereichen im Sinne der geltenden KI-Verordnung, ist nicht vorgesehen und ausdrücklich ausgeschlossen.
      • Der KUNDE ist verpflichtet, die KI ausschließlich im Rahmen des vorgesehenen Zwecks zu verwenden und sicherzustellen, dass die Nutzung nicht gegen geltendes Recht oder regulatorische Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Hochrisikoszenarien, verstößt.
      • Dem KUNDEN ist es untersagt, die KI für rechtswidrige, schädliche oder missbräuchliche Zwecke einzusetzen. Untersagt ist insbesondere, jedoch nicht abschließend:
        a) die Nutzung der KI in einer Weise, die Rechte Dritter verletzt, missbraucht oder anderweitig beeinträchtigt,
        b) die Modifikation, Vervielfältigung, Vermietung, Veräußerung oder sonstige Verbreitung der KI oder von Teilen derselben,
        c) die automatisierte oder programmgesteuerte Extraktion von Daten oder generierten Inhalten,
        d) die Darstellung von durch die KI erzeugten Inhalten als von Menschen erstellt, sofern dies tatsächlich nicht der Fall ist,
        e) die Beeinträchtigung oder Störung der KI, insbesondere durch Umgehung von Nutzungslimits oder -beschränkungen oder durch das Aushebeln von vorgesehenen Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen.
      • Verstöße gegen Ziffer 4.6.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zu einer sofortigen Sperrung des Zugangs und/oder zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führen.
      • Der KUNDE kann Eingaben in die KI („Input“) vornehmen und von der KI Ausgaben erhalten, die auf dem Input basieren („Output“; „Input“ und „Output“ zusammen als „Inhalte“ bezeichnet).
      • Der KUNDE ist für die Inhalte allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder gegen diese Bedingungen verstoßen.
      • Der KUNDE sichert zu und gewährleistet, über sämtliche Rechte, Lizenzen und Genehmigungen zu verfügen, die für die Bereitstellung des Inputs in den Diensten erforderlich sind.
      • Der ANBIETER übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die KI erzeugte Inhalte urheberrechtlich schutzfähig, exklusiv nutzbar oder frei von Rechten Dritter sind. Der KUNDE hat die Inhalte vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
      • Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass der durch die Dienste bereitgestellte Output möglicherweise nicht in allen Fällen richtig oder vollständig ist. Der Output darf nicht als alleinige Quelle der Wahrheit, faktischer Informationen oder als Ersatz für professionelle Beratung verwendet werden.
      • Der KUNDE ist verpflichtet, den Output im Hinblick auf Richtigkeit und Angemessenheit für den jeweiligen Anwendungsfall zu überprüfen. Hierzu gehört insbesondere eine angemessene Kontrolle durch eine natürliche Person, bevor der Output verwendet oder weitergegeben wird.
  5. Vergütung
    • Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt. in gesetzlicher Höhe.
    • Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von sieben Tagen.
    • Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
    • Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
    • Ein Recht zur Aufrechnung steht dem KUNDEN nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem ANBIETER unbestritten oder anerkannt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche, die dem KUNDEN aus demselben Vertragsverhältnis zustehen.
  6. Verzug
    • Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
    • Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
    • Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
  7. Rechte und Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
    • Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
    • Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
    • Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
    • Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind.
    • Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten werden, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, etc. Der ANBIETER ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der NUTZER zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
    • Der KUNDE ist zur Durchführung von Updates verpflichtet. Die Kompatibilität der Software mit veralteten Versionen kann ausdrücklich nicht zugesichert werden.
    • Der KUNDE ist im Falle der Registrierung verpflichtet, seine Zugangsdaten, insbesondere das von ihm gewählte Passwort, jederzeit geheim zu halten und jeglichen unberechtigten Zugang auf sein Nutzerkonto durch Dritte mittels geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden könnten. Der KUNDE haftet für einen etwaigen Missbrauch des Nutzerkontos und/oder seiner Daten.
    • Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der Daten obliegt dem KUNDEN.
    • Der KUNDE ist verpflichtet, dass die von ihm eingegebenen Informationen und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der ANBIETER behält sich bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung zivil- und/oder strafrechtliche Sanktionen ausdrücklich vor. Der KUNDE stellt den ANBIETER bereits jetzt von möglichen Regressansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Bestimmung etwaig resultieren.
    • Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen (insbesondere 1:1) pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.
    • Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins ist in der Regel nicht möglich und entspricht einer Absage durch den KUNDEN. Bei Absage durch den KUNDEN entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.
    • Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
  8. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung (B2B)
    • Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
    • Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.
    • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  9. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen vor Ort
    • Soweit der ANBIETER Veranstaltungen vor Ort anbietet, gelten die nachfolgenden Besonderen Bestimmungen, gleich ob die jeweilige Veranstaltung einzeln oder im Rahmen eines Leistungspakets gebucht wurde:
    • Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Anmeldebestätigung einseitig zu widerrufen und/oder die Veranstaltung abzusagen oder zu verlegen. In diesen Fällen kann der KUNDE an dem neuen oder an einem anderen Termin teilnehmen oder seinerseits die Buchung stornieren. Im letzteren Fall wird dem KUNDEN der gezahlte Preis erstattet.
    • Der KUNDE ist berechtigt, die Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn kostenfrei auf eine andere vom ANBIETER angebotene Veranstaltung umzubuchen. Erfolgt die Umbuchung weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, ist der ANBIETER berechtigt, für die Umbuchung eine Umbuchungspauschale in Höhe von 150,00 € netto pro Veranstaltungstag der ursprünglich gebuchten Veranstaltung zu verlangen. Die Umbuchung ist nur einmal möglich. Die Umbuchung bedarf der Zustimmung des ANBIETERS und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Plätze.
    • Ein Anspruch auf Stornierung der Buchung besteht nicht.
    • Anfahrts-, Reise- sowie Übernachtungskosten hat der KUNDE selbst zu tragen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    • Die Pflicht des KUNDEN, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, bleibt auch dann bestehen, wenn der KUNDE zur Veranstaltung nicht erscheint. Dies gilt nicht, wenn der ANBIETER das Nichterscheinen des KUNDEN zu vertreten hat.
  10. Zahlungsbedingungen
    • Die möglichen Zahlungsweisen werden dem KUNDEN bei Vertragsschluss angezeigt.
    • Der ANBIETER ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem KUNDEN zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-)Daten für den KUNDEN einzugeben.
    • Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
  11. Haftung auf Schadensersatz
    • Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
    • Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
    • Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  12. Datenschutz, Geheimhaltung
    • Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
    • Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
    • Auftragsverarbeitung (Marketing Console)
      • Soweit der ANBIETER bei der Bereitstellung der Software (Marketing Console) personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; Verantwortlicher ist der KUNDE. Diese Ziffer ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen den PARTEIEN. Sie gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und geht anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit diese der Auftragsverarbeitung widersprechen.
      • Gegenstand der Verarbeitung sind der Betrieb der Websites und Formulare des KUNDEN, die Entgegennahme, Speicherung und Zustellung der dort eingehenden Anfragen an die vom KUNDEN benannten Empfänger, der Nachweis erteilter und widerrufener Einwilligungen, die Auswertung der Anfragen für die Steuerung der Werbemaßnahmen des KUNDEN sowie, soweit der KUNDE dies freigegeben hat und eine erforderliche Einwilligung vorliegt, die Übermittlung von Anfrage- und Ergebnissignalen an die vom KUNDEN verbundenen Werbekonten (z. B. Meta, Google). Verarbeitet werden insbesondere Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Angaben aus Formularen, Zeitpunkt, Einstiegsseite und Herkunft einer Anfrage, Einwilligungsnachweise sowie Rückmeldungen des KUNDEN zum Vertriebsergebnis einer Anfrage. Betroffen sind Besucher und Interessenten der Websites des KUNDEN, bei Bewerbungsformularen auch Bewerber, sowie Ansprechpartner des KUNDEN.
      • Der ANBIETER verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des KUNDEN, sofern er nicht gesetzlich zu einer Verarbeitung verpflichtet ist. Weisungen sind dieser Vertrag sowie die Einstellungen und Freigaben, die der KUNDE in der Software vornimmt; weitere Weisungen erteilt der KUNDE in Textform. Hält der ANBIETER eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies dem KUNDEN unverzüglich mit.
      • Der ANBIETER verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
      • Der ANBIETER trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die verschlüsselte Übertragung aller Daten, der Zugang zur Software nur über persönliche Konten mit getrennten Rechten für Kunden und Team, die technische Trennung der Datenbestände verschiedener Kunden in der Datenbank, die Protokollierung wesentlicher Vorgänge sowie Fehlerprotokolle ohne Kontaktdaten. Der ANBIETER passt die Maßnahmen dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu unterschreiten.
      • Der KUNDE erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter). Derzeit sind dies: Vercel Inc., USA (Betrieb der Software mit Servern in London und der Websites mit Servern in Frankfurt am Main); Supabase Pte. Ltd., Singapur (Datenbank, Anmeldung und Dateiablage mit Servern in London); Plus Five Five, Inc. (Resend), USA (E-Mail-Versand); Functional Software, Inc. (Sentry), USA (Fehlerprotokolle mit Speicherung in der EU); GitHub, Inc., USA (Quellcode der Websites); sowie, nur soweit der KUNDE in die Nutzung von KI eingewilligt hat, Anthropic, PBC, USA (KI-Verarbeitung) und OpenRouter, Inc., USA, mit den Bildmodellen von OpenAI und ByteDance (BytePlus) (KI-Bilder). Der ANBIETER legt den Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten auf, die in dieser Ziffer vereinbart sind. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (insbesondere für das Vereinigte Königreich und für nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierte Empfänger) oder der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Über beabsichtigte Änderungen informiert der ANBIETER den KUNDEN vorab in Textform; der KUNDE kann einer Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann jede PARTEI den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistung außerordentlich kündigen.
      • Der ANBIETER unterstützt den KUNDEN mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Wenden sich betroffene Personen unmittelbar an den ANBIETER, leitet er die Anfrage an den KUNDEN weiter. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der ANBIETER dem KUNDEN unverzüglich nach Kenntnis.
      • Der ANBIETER speichert eingegangene Anfragen für die Dauer des Vertragsverhältnisses, sofern der KUNDE nicht vorher ihre Löschung verlangt. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht der ANBIETER die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie dem KUNDEN auf dessen Verlangen heraus, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Ziffer 13.4 gilt für diese Daten nicht.
      • Der ANBIETER stellt dem KUNDEN auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Ziffer erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen durch den KUNDEN oder einen von ihm beauftragten Prüfer nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten.
  13. Urheberrechte, Lizenzen
    • Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Soweit durch die Software Inhalte erzeugt werden, können diese ganz oder teilweise urheberrechtlich oder anderweitig rechtlich geschützt sein.
    • Die gesamte Daten- und Datenbankstruktur darf nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. Dem KUNDEN wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes, Nutzungsrecht zur Nutzung der Software eingeräumt.
    • Der KUNDE erhält an den während der Vertragslaufzeit durch die Dienste des ANBIETERS erzeugten Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Verwendung der Inhalte für eigene Marketing-, Werbe- und Vertriebszwecke des KUNDEN.
    • Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht des KUNDEN an den in der Software gespeicherten oder bereitgehaltenen Inhalten. Ein Anspruch auf Herausgabe, Übertragung, Export oder dauerhafte Bereitstellung dieser Inhalte besteht nicht. Der ANBIETER ist berechtigt, die Inhalte nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen oder weiterhin innerhalb seiner Systeme vorzuhalten. Bereits exportierte oder heruntergeladene Inhalte unterliegen ebenfalls dem Nutzungsrecht nach Satz 1. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
    • Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
    • Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
    • Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-Coachings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
    • Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt - im Rahmen des Vertragsverhältnisses und den damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen - ausgewertet werden dürfen.
  14. Widerrufsrecht

    Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

  15. Referenznennung

    Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

  16. Gerichtsstand, Rechtswahl, sonstige Bestimmungen
    • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Bochum.
    • Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
    • Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.


Stand: September 2026 (Ziffer 12.3 Auftragsverarbeitung ergänzt im Oktober 2026)

AGB (Stand: Juni 2026)